Bikeleasing
BIKELEASING
Beim Bikeleasing ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer, zahlt die monatlichen Raten und überlässt das Fahrzeug an seine/n Arbeitnehmer/in. Durch die Möglichkeit der Barlohnumwandlung erhält der Arbeitnehmer einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält. Das Fahrrad dient selbstverständlich auch der privaten Nutzung.
Bei Fragen kontaktiere uns gerne telefonisch unter: 0781-727223 oder per Mail an info@sport-kuhn.de
DEINE VORTEILE
Hochwertiges Dienstrad |
100% Privatnutzung möglich |
Zuschuss durch Arbeitgeber möglich |
Steuervorteil durch Gehaltsumwandlung |
Eigenes Wunschrad ohne Markenbindung |
Umfangreiches Versicherungspaket |
Verbesserung der Gesundheit |
Verbesserung der eigenen CO²-Bilanz |